Ziele zum Erhalt
und zur Entwicklung der Kulturlandschaft
Ausbau der Schaf- und Ziegenbeweidung für die Erhaltung der Magerrasenkomplexe durch Öffnung der Hangbereiche
Die Steilhanglagen wurden bis Mitte des 20. Jahrhunderts aufgrund ihrer Topografie überwiegend durch Schaf- und Ziegenbeweidung bewirtschaftet. Aus der ursprünglichen natürlichen Waldvegetation entstanden so an den Hängen über Jahrhunderte hinweg viele kleinteilige Kalk-Halbtrockenrasen, die von offenen Felsbereichen durchsetzt sind. Durch Nutzungsaufgaben seit Mitte des vorangegangenen Jahrhunderts verbuschten viele dieser Rasenflächen immer weiter oder wurden mit Kiefern und Fichten aufgeforstet und werden heute als Wald genutzt. Vielfach belegt jedoch die aktuelle Bodenvegetation immer noch die ehemalige Offenlandnutzung. Dazwischen finden sich aber immer wieder offene Kalk-Halbtrockenrasen in den unterschiedlichsten Sukzessionsstadien. Durch die geplante Beweidung entwickelt sich das Landschaftsbild mit markanten offenen Hangkanten zu den Flusstälern hin.
Erhalt und Pflege der Hecken, Raine mit den Elementen Trockenmauer und Lesesteinriegel
Teilweise fußen Hecken der Feldraine sogar auf Trockenmauern, die zur Terrassierung des Geländes angelegt wurden. Bereits im Urkataster von 1853 sind viele dieser Hecken bzw. Lesesteinwälle dokumentiert (vgl. MÜLLER J. 2004). Speziell die Bereiche Kreuzberg und Melm stellen über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaften dar. Da in den beiden Landschaftsschutzgebieten "Kreuzberg - Hohe Warte" und "Melm" keine Flurneuordnung durchgeführt wurde, sind die Hecken bzw. der Heckensockel fast vollständig in ihrem ursprünglichen Umfang erhalten. Eine beratende fachliche Unterstützung ermöglicht den Landwirten Heckenpflegekonzepte zur Förderung einzureichen. Eine Erfassung und Optimierung der Lesesteinelemente erhält ein Landschaftselement.
Pflege und Anlage von Streuobstwiesen oder -weiden in Ortsrandbereichen
Alte Streuobstwiesen prägen vor allem den Ortsrand von Unterrodach, Schmölz und weiteren kleinen Gemeindeteilen. Durchgeführte Aufforstungen haben sich im Gebiet nur punktuell auf das Landschaftsbild ausgewirkt. Dies begründet sich v.a. in der Erlaubnispflicht für Aufforstungen in Landschaftsschutzgebieten und den Landschaftsplänen einzelner Gemeinden. Die Erhaltung von Streuobstbeständen mit ihrem Strukturreichtum und hohem Totholzanteil und die Pflanzung junger Obstbäume erhalten unter anderem die Biodiversität an alten Obstsorten.